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 ... auf dem Vertrauen, das „club handikap“ damit entgegengebracht wurde, begann nun der Verein, in vielerlei Hinsicht tätig zu werden:

Durch ein Abkommen mit der Gemeinde Wien konnte erreicht werden, dass „club handikap“ — und mit ihm alle in Wien ansässigen Behindertenorganisationen — eine jährliche Subvention bekam. Diese Regelung ist auch heute noch in Kraft.

Im Zusammenwirken mit dem „Verband der Querschnittgelähmten“ wurde die „Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation" als Dachorganisation aller österreichischen Behindertenverbände gegründet. Ihr gehören heute neben „club handikap“ mehr als vierzig Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet an. Hauptaufgabe dieser Dachorganisation ist es, die Interessen der Behindertenvereine und ihrer Mitglieder der Öffentlichkeit gegenüber bundesweit zu vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt in der Arbeit des „club handikap" war die Mitwirkung bzw. beratende Funktion bei der Erstellung gesetzlicher Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen. Etliche Passagen des Landes-Behinderten-gesetzes und des Invalideneinstellungsgesetzes gehen auf Anregungen des Vereines zurück.

Zur Aufarbeitung spezieller Probleme wurden vom „club handikap“ oft eigene Arbeitskreise eingesetzt. So befasste man sich mit der Verwaltungsvereinfachung von Führerscheinansuchen und der Auffindung von geeigneten Werkstätten, die den behindertengerechten Umbau von Fahrzeugen durchführen. Als Ergebnis konnte der Arbeitskreis verbuchen, daß sich die Innung des KFZ-Handwerks für die Veröffentlichung einer Liste solcher Betriebe einsetzte. — Ebenfalls unter Mitwirkung von „club handikap“ konstituierte sich ein Ausschuß für die Festlegung und Uberprüfung von Richtlinien für die behindertengerechte Gestaltung von Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen. Wesentliches Resultat war hier die Erarbeitung der Ö-Norm „B—1600“, die in der allgemeinen Bauordnung zunehmend Berücksichtigung findet.

Über die ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR REHABILITATION erstellte „club handikap" Vorschläge für die behindertengerechte Adaptierung von Bad- und WC-Anlagen beim Neubau des Wiener Allgemeinen Krankenhauses.

Auf gesetzlichem Gebiet konnte „club handikap" weiters die Einfügung des § 29b in die Straßenverkehrsordnung erwirken. Dieser Paragraph sieht Ausnahmebestimmungen bezüglich des Haltens und Parkens in an sich dafür nicht vorgesehenen Verkehrsflächen für Personen vor, die dauernd stark gehbehindert sind und selbst ein Auto lenken bzw. als Mitfahrer mitgenommen werden.

In vielen Publikationen, aber auch in Vorsprachen bei Politikern und Diskussionsbeteiligungen bei Tagungen, Symposien und Kongressen brachte „club handikap" immer wieder die Anliegen seiner Mitglieder zum Ausdruck. Zum Beispiel konnte bei dem damaligen Stadtrat Nittel das Interesse an einer Absenkung der Gehsteigkanten im Kreuzungsbereich angemeldet werden. Ein weiteres Ersuchen betraf eine behindertengerechtere Gestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel.

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